Information zu Haustürgeschäften

Aus gegebenem Anlass weisen die Stadtwerke Baiersdorf darauf hin, dass Haustürwerbung im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers eine sehr verbreitete und grundsätzlich zulässige Werbemethode ist, um Letztverbraucher von Strom oder Gas zu einem Versorgerwechsel zu bewegen. Verboten ist Haustürwerbung aber, wenn die Werbeperson dabei etwas der Wahrheit zuwider erklärt, z. B. diese käme von den Stadtwerken Baiersdorf, wäre in deren Auftrag unterwegs oder müsste den Zählerstand ablesen. Denn jede dieser Aussagen ist die Unwahrheit und zielt nur darauf ab, durch Täuschung die beworbene Person zu einem Versorgerwechsel zu bewegen.

Dabei weisen die Bundesnetzagentur wie auch Verbraucherschutzverbände immer wieder eindringlich darauf hin, dass bei einer solchen Haustürwerbung Vorsicht geboten ist: Dazu gehört es, sich zunächst einmal von der Werbeperson deren Ausweis zeigen zu lassen. Angaben zur Zählernummer und der eigenen Kontoverbindung sollten grundsätzlich nicht gemacht werden. Denn allein schon die Zählernummer reicht aus, um für einen Letztverbraucher einen Versorgerwechsel durchzuführen, ohne (!) dass dieser überhaupt einem solchen zugestimmt hat.

Auch sollte während der Haustürwerbung kein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen werden, vielmehr zunächst einmal in Ruhe geprüft werden, ob ein Versorgerwechsel tatsächlich zu geringeren Jahresenergiekosten führt. Auch sollte immer bedacht werden, welche Vorteile die Energiebelieferung durch die Stadtwerke Baiersdorf vor Ort hat, nämlich dass es bei diesen persönliche Ansprechpartner gibt, die weiterhelfen können, wenn es Probleme gibt.

 

Gesetzeswidrige Telefonwerbung

Die sogenannte „Kaltakquise“, also die gegen das Gesetz verstoßende telefonische Bewerbung von Privatpersonen, um diese zu einem Wechsel ihres Versorgers zu bewegen, ohne dass diese zu einem solchen Werbeanruf vorher ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben, nimmt stetig zu. Deutlich wird dies daran, dass die Bundesnetzagentur wegen unlauterer Telefonwerbung allein im Jahr 2022 Bußgelder in Höhe von 1,15 Mio. EUR verhängt hat, im Jahr 2023 sogar in Höhe von 1,435 Mio. EUR.

Sehr häufig werden dabei erhebliche Einsparbeträge für den Fall eines Versorgerwechsels versprochen. In Wahrheit verhält es sich dann aber nicht selten so, dass nach einem Versorgerwechsel ein Kunde – auf das Jahr betrachtet – mehr an seinen neuen Lieferanten zu zahlen hat, als er bei seinem bisherigen Versorger zu zahlen gehabt hätte!

Deshalb raten die Stadtwerke Baiersdorf im Einklang mit Verbraucherschutzverbänden und der Bundesnetzagentur dazu, bei derartigen Werbeanrufen, also bei denen es um einen Wechsel des Energielieferanten geht, kritisch und vorsichtig zu sein:

Es wird empfohlen, sich das Datum, den Namen des anrufenden Unternehmens sowie der anrufenden Person und die Telefonnummer, von der der Anruf erfolgt, zu notieren. Die eigene Zählernummer oder gar die eigene Bankverbindung sollten auf gar keinen Fall der anrufenden Person mitgeteilt werden. Und wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber hat mittlerweile geregelt, dass der wirksame Abschluss eines Energieliefervertrages mit einer Privatperson der Textform bedarf. Das bedeutet, dass eine mündliche Zustimmung am Telefon zu einem Lieferantenwechsel nicht zu einem wirksamen Vertragsschluss mit einem neuen Energieversorger führen kann.

 

Hilfestellung für Kunden der Stadtwerke Baiersdorf

Sollte trotzdem im Rahmen des Hausbesuches oder im Anschluss an einen telefonischen Werbeanruf über E-Mail/SMS zu einem Vertragsschluss gekommen sein, kann dieser innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf sollte vom Kunden per E-Mail und per Einschreiben/Rückschein versandt werden. Denn der Nachweis dafür, dass ein Vertrag rechtzeitig widerrufen wurde, liegt beim Letztverbraucher. Um Kunden der Stadtwerke Baiersdorf bei der Erklärung eines solchen Widerrufes zu unterstützen, finden Sie HIER ein anwaltlich verfasstes Widerspruchsformular zu Ihrer freien Verwendung. Denn in diesem erklären Sie nicht nur den Widerruf eines Vertragsabschlusses, sondern es geht auch um den Schutz Ihrer Daten.

Sehr gerne stehen die Stadtwerke Baiersdorf ihren Kunden, bei einer unlauteren Hautürwerbung oder die einen solchen verbotenen Werbeanruf erhalten haben, für diesbezügliche Rückfragen zur Verfügung. Gerne prüfen wir gemeinsam, ob das gemachte Angebot seriös oder zulässig ist. Hierzu können sich Kunden der Stadtwerke Baiersdorf während der üblichen Geschäftszeiten an Herrn Andrasch (Telefonnummer: 09133 6045-15) wenden.