Impressum

Stadtwerke Baiersdorf Kommunalunternehmen AdöR
Am Anger 5
91083 Baiersdorf

Telefon: 09133 6045-0
Telefax: 09133 6045-20
E-Mail: info@stadtwerke-baiersdorf.de
Internet: www.stadtwerke-baiersdorf.de

Die Stadtwerke Baiersdorf sind eine Anstalt des Öffentlichen Rechts der Stadt Baiersdorf.
Vertretungsberechtigter Vorstand: Patrick Nass

Registergericht: Amtsgericht Fürth
Registernummer: HRA 9026

Zuständiges Finanzamt:

Finanzamt Erlangen
Schubertstraße 10
91052 Erlangen

Die Umsatzsteuer-ID der Stadtwerke Baiersdorf KU lautet:
DE 231 259 745

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Telefon: 0228 14-0
Telefax: 0228 14-8872
E-Mail: info@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de

Kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde:

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen

Telefon: 09131 803-0
Telefax: 09131 803-491000
E-Mail: poststelle@erlangen-hoechstadt.de
Internet: www.erlangen-hoechstadt.de

Zuständige Kammern:

Industrie- und Handwerkskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg

Telefon: 0911 1335-335
Telefax: 0911 1335-150335
E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de
Internet: www.ihk-nuernberg.de

Handwerkskammer für Mittelfranken
Sulzbacher Straße 11 – 15
90489 Nürnberg

Telefon: 0911 5309-0
Telefax: 0911 5309-288
E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de
Internet: www.hwk-mittelfranken.de

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle

  • Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Versorgung mit Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG hinweisen.
  • Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Versorger und einem Verbraucher über die Versorgung mit Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, die Messung von Strom, kann vom Verbraucher die Schlichtungsstelle nach Ziffer 4. angerufen werden, wenn der Versorger der Beschwerde im Verfahren nach Ziffer 1. nicht abgeholfen hat und ein Gerichtsverfahren über den Streitfall nicht anhängig ist. Ein Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle kann vom Kunden dort schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg eingebracht werden. Sofern ein Kunde eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragt, wird der Versorger an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Schlichtungsverfahren sollen regelmäßig innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden.
  • Sofern wegen eines Anspruchs, der vom Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde, soll der das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken. Auf die Verjährungshemmung einer Beschwerde gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB wird hiermit hingewiesen. Die Schlichtungssprüche sind für die Parteien nicht verbindlich. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt vom Schlichtungsverfahren unberührt.

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit.

Angaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Merkmale der Dienstleistungen der Stadtwerke Baiersdorf

Die Versorgung mit Energie (Strom, Gas), Wärme und Wasser, die Verpachtung von Gewerberäumen. Die Anstalt, welche als Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt wird, verfolgt öffentliche Zwecke im Sinne des Gemeindewirtschaftsrecht der Gemeindeordnung Bayern.

Haftpflichtversicherung

Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung:

Versicherungskammer Bayern
Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts
Maximilianstraße 53
80530 München

Telefon: 089 2160-0
Telefax: 089 2160-2714
E-Mail: service@vkb.de

Preisangaben gemäß § 4 (DL-InfoV) und Preisangabenverordnung (PAngV)

Informationen zu den Preisen sind dem Onlineangebot der Stadtwerke Baiersdorf zu entnehmen. Die Stadtwerke Baiersdorf erstellen auf Anfrage gerne ein Angebot.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für jedes Geschlecht

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