Netzentgelte

Der Netzzugang und die Entgelte werden vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.

Die Stadtwerke Baiersdorf sind nach Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zur Veröffentlichung der Netzentgelte verpflichtet.

Die in den Preisblättern enthaltenen Entgelte bilden zusammen mit der Konzessionsabgabe und den gesetzlichen Umlagen die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung. Die Preisblätter gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche das Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Baiersdorf benutzen.

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)

Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Definition „Hochlastzeitfenster“ nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur (BNetzA):

Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, Feiertage und maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten, da der Eintritt der zeitgleichen Jahreshöchstlast an diesen Tagen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten ist.

Jahreszeiten nach dem Leitfaden der BNetzA:

Frühling    01.03. – 31.05.

Sommer    01.06. – 31.08.

Herbst       01.09. – 30.11.

Winter   01.12. – 28./29.02.

Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen

Veröffentlichung von Strukturmerkmalen nach § 27 (2) StromNEV

Bezugsjahr 2017

Stromkreislänge nach § 27 (2) Nr. 1 StromNEV

KabelMS: 23,0 kmNS: 107,0 km
FreileitungMS: 0,0 kmNS: 0,0 km
MS/NS21.645 kVA 

 

Entnommene Jahresarbeit nach § 27 (2) Nr. 3 StromNEV

MS2.387.043 kWh
MS/NS2.076.469 kWh
NS19.240.265 kWh

 

Anzahl der Entnahmestellen nach § 27 (2) Nr. 4 StromNEV

MS2
MS/NS9
NS4.437

 

Einwohnerzahl im Netzgebiet nach § 27 (2) Nr. 5 StromNEV

7.749

Versorgte Fläche in der Niederspannung (NS) nach § 27 (2) Nr. 6 StromNEV

11 km²

Geographische Fläche des Netzgebietes nach § 27 (2) Nr. 7 StromNEV

11 km²