Messwesen
Veröffentlichung nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG
Gem. § 29 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
In Erfüllung unserer Pflichten planen die Stadtwerke Baiersdorf derzeit in dessen Netzgebiet
- 688 ortsfeste Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen und
- 981 ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen
auszustatten. Diese Ausstattung hängt von der künftigen Netzentwicklung, dem Verbrauchsverhalten der Endkunden sowie der Entwicklung von Neubauten und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Entwicklung von Stilllegungen ab.
Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 MsbG
Die Stadtwerke Baiersdorf sind grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet. Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts
- Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG
- Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG
- Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standard- und Zusatzleistungen
zu veröffentlichen.
Erklärfilm zum Messwesen
Smart Meter
In Deutschland hat sich der englische Begriff „Smart Meter“ als Synonym für „intelligente elektronische (Strom)zähler“ etabliert. Grundsätzlich werden zwei Formen von Smart Metern unterschieden: die „moderne Messeinrichtung“ (mM) und das „intelligente Messsystem“ (iMSys). Beide zeigen den aktuellen Verbrauchsstand digital an. Intelligente Messsysteme verfügen darüber hinaus über eine Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Sie übermittelt die Verbrauchsdaten automatisch an den zuständigen Energieversorger. Moderne Messeinrichtungen müssen wie bisher vor Ort bei Ihnen Zuhause abgelesen werden.
Im September 2016 ist das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ und damit auch das „Messstellenbetriebsgesetz“ (MsbG) in Kraft getreten. Gemäß § 29 MsbG sind alle grundzuständigen Messstellenbetreiber in Deutschland verpflichtet, die bisher eingesetzten Stromzähler gegen moderne, digitale Zähler auszutauschen und zukünftig nur noch solche einzubauen. Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung werden wir als der grundzuständige Messstellenbetreiber an der von Ihnen genutzten Messstelle den vorhandenen Stromzähler gegen eine moderne Messeinrichtung austauschen.
Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung werden wir als der grundzuständige Messstellenbetreiber an den von Ihnen genutzten Messstellen den vorhandenen Stromzähler gegen einen Smart Meter austauschen.