Netzentgelte
Der Netzzugang und die Entgelte werden vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.
Die Stadtwerke Baiersdorf sind nach Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zur Veröffentlichung der Netzentgelte verpflichtet.
Die in den Preisblättern enthaltenen Entgelte bilden zusammen mit der Konzessionsabgabe und den gesetzlichen Umlagen die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung. Die Preisblätter gelten für alle Kunden und Lieferanten, welche das Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Baiersdorf benutzen.
Hochlastzeitfenster nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
Definition „Hochlastzeitfenster“ nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur (BNetzA):
Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, Feiertage und maximal ein Brückentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten, da der Eintritt der zeitgleichen Jahreshöchstlast an diesen Tagen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten ist.
Jahreszeiten nach dem Leitfaden der BNetzA:
Frühling 01.03. – 31.05.
Sommer 01.06. – 31.08.
Herbst 01.09. – 30.11.
Winter 01.12. – 28./29.02.
Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen
Veröffentlichung von Strukturmerkmalen nach § 27 (2) StromNEV
Bezugsjahr 2017
Stromkreislänge nach § 27 (2) Nr. 1 StromNEV
Kabel | MS: 23,0 km | NS: 107,0 km |
Freileitung | MS: 0,0 km | NS: 0,0 km |
MS/NS | 21.645 kVA |
Entnommene Jahresarbeit nach § 27 (2) Nr. 3 StromNEV
MS | 2.387.043 kWh |
MS/NS | 2.076.469 kWh |
NS | 19.240.265 kWh |
Anzahl der Entnahmestellen nach § 27 (2) Nr. 4 StromNEV
MS | 2 |
MS/NS | 9 |
NS | 4.437 |
Einwohnerzahl im Netzgebiet nach § 27 (2) Nr. 5 StromNEV
7.749
Versorgte Fläche in der Niederspannung (NS) nach § 27 (2) Nr. 6 StromNEV
11 km²
Geographische Fläche des Netzgebietes nach § 27 (2) Nr. 7 StromNEV
11 km²