Rechtliche Grundlagen

Die gültige Geschäftsordnung ist die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadtwerke Baiersdorf Kommunalunternehmen in der Stadt Baiersdorf (Wasserabgabesatzung -WAS-) vom 11.03.2008. Diese gilt für die Stadtgebiete Baiersdorf und Wellerstadt.

Die Abrechnung erfolgt nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadtwerke Baiersdorf Kommunalunternehmen (Stadtwerke Baiersdorf KU) (BGS-WAS) vom 11.03.2008.

Entwässerung

Die gültige Geschäftsordnung ist die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Baiersdorf (Entwässerungssatzung – EWS) vom 24.05.2013.

Die Abrechnung erfolgt nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Baiersdorf (BGS/EWS) vom 25.11.2010.

Die aktuellen Satzungen sind auf der Internetseite der Stadt Baiersdorf unter der Rubrik Satzungen & Verordnungen (externer Link) veröffentlicht.