FAQs – Antworten zu den häufigsten Fragen
Wenn Ihre Frage hier nicht oder nicht gänzlich geklärt wurde, dann rufen Sie uns gerne an: 09133 6045-0 oder per Mail: info@stadtwerke-baiersdorf.de
Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages
Künftig sollen Lieferantenwechsel innerhalb von 24-Stunden technisch durchgeführt werden. Um dies zu ermöglichen, gelten ab dem 06. Juni 2025 neue Fristen für Stromversorger. Im folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst:
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.
Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:
- Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.
- Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.
Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, ist es wichtig, dass Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.
Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden,
- beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln.
- wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden.
Ab 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID.
Wie Sie wissen, wird Ihr Stromverbrauch über einen Stromzähler gemessen. Jeder Stromzähler hat seine eigene Zählernummer. Diese ändert sich nur im Falle eines Zählerwechsels.
Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude, zum Beispiel einer Wohnung, zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als „Marktlokation“ bezeichnet.
Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und wird ab 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe sein.
Die für Sie geltende MaLo-ID vergibt der zuständige Netzbetreiber. Sie besteht aus 11 Ziffern und ist auf Ihrer Rechnung zu finden.
Weitere Fragen & Antworten
Kontaktieren Sie uns und nennen Sie uns bitte die Zählernummer oder Vor- und Nachname des Vormieters.
Informationen zur Grundversorgung erhalten Sie hier
Abmeldung: Lesen Sie bitte zunächst Ihre Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe ab und teilen Sie uns diese mit, unbedingt benötigen wir auch Ihre neue Adresse für die Schlussrechnung. Die Zählerstände können Sie uns telefonisch oder per E-Mail an info@stadtwerke-baiersdorf.de mitteilen.
Wichtig für die Anmeldung ist die Zählernummer der neuen Abnahmestelle und wieder der aktuelle Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe Ihrer neuen Wohnung.
Nein, bei einem Umzug nehmen wir Ihre Kündigung auch telefonisch unter 09133 6045-0 entgegen.
Sie dürfen sich zu dem Tag abmelden, ab dem Sie keinen Strom mehr benötigen.
Unsere Ablesungen finden montags bis freitags statt.
Wenn Sie uns den Zählerstand selbst angeben, kann dieser Wert auch vom Wochenende sein.
Ein Sepa-Mandat können Sie uns online erteilen. Füllen Sie hierzu bitte das Formular aus und lassen Sie es uns per Fax oder postalisch zukommen.
Nein, das ist leider nicht möglich. Bitte schließen Sie mit Ihrer neuen Anschrift erneut einen Energieversorgungsvertrag mit uns ab und teilen Sie dabei auch Ihre Bankverbindung mit.
Allgemein
IBAN: DE02 7606 9559 0000 6927 43
BIC: GENODEF1 NEA
Immobilien
IBAN: DE46 7606 9559 0100 6927 43
BIC: GENODEF1 NEA
Gläubiger ID: DE22SK100000326075
Informationen rund um das Thema Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) finden Sie hier.
Bitte füllen Sie unseren Mieterfragebogen aus und senden diesen an uns zurück.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter 09133 6045-23 oder info@stadtwerke-baiersdorf.de zur Verfügung.
Alle Informationen zum Thema Hausneuanschluss / Netzanschluss finden Sie hier.
Sehr gerne beliefern wir Sie auch außerhalb von Baiersdorf mit Strom. Um die Möglichkeiten Ihrer Belieferung zu prüfen nehmen Sie bitte unter 09133 6045-0 oder info@stadtwerke-baiersdorf.de Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns sehr, wenn wir Sie als neuen Kunden begrüßen dürfen. Der Wechsel zu uns ist ganz einfach, bitte füllen Sie einfach einen unserer Energielieferverträge aus und senden diesen an uns zurück.
Bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Baiersdorf übernehmen wir gerne die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten für Sie. Bei einem Aus- oder Umzug setzen Sie sich bitte mit Ihrem Energielieferanten in Verbindung.
In der Regel dauert ein Anbieterwechsel ca. 14 Tage. Bei Abschluss eines Sondervertrages (außerhalb der Grundversorgung) kann die Dauer des Anbieterwechsels je nach Vertrag variieren. Bei Preisänderungen ist ein Sonderkündigungsrecht je nach Vertrag zum Tage der Änderung möglich, somit verkürzt sich in diesem Fall die Dauer des Wechsels.
Der Wechsel zu den Stadtwerken Baiersdorf ist völlig kostenlos für Sie.
Gerne passen wir die Höhe Ihres Abschlags an. Bitte teilen Sie uns eine Abschlagssenkung unbedingt schriftlich mit. Eine Abschlagserhöhung können Sie uns schriftlich über den Postweg, unter 09133 6045-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-baiersdorf.de mitteilen.
Ihr Abschlag ist immer am letzten Tag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
Ihre Kündigungsfrist finden Sie auf Ihren Verträgen. Gerne helfen wir Ihnen aber auch unter 09133 6045-0 weiter.
Bei Preisänderungen im Strom werden Sie von den Stadtwerken Baiersdorf separat informiert. Unsere aktuellen Preise für den Bezug von Strom und Wasser finden Sie auch jederzeit auf unserer Homepage.
Unser Leitungswasser befindet sich im Härtebereich 2 (7-14° dH*)
* °dH (Grad deutsche Härte) ist eine Maßeinheit für die Wasserhärte. Wenn 100 Liter Wasser 1 Gramm Calciumoxyd (CaO) enthält, entspricht dies 1° dH.
Sie sollten aber wissen, dass sich die Waschmittel-Hersteller erfahrungsgemäß mit den empfohlenen Mengen an der Obergrenze des jeweiligen Härtebereichs ausrichten (z. B. an 14° dH bei Härtebereich 2).
Daher unser Tipp: Orientieren Sie sich bei Ihrer Waschmitteldosierung zunächst einmal an der Untergrenze des jeweiligen Härtebereichs. Ist das Waschergebnis nicht zufriedenstellend, können Sie beim nächsten Mal die Dosis immer noch erhöhen.
Achten Sie bei der Dosierung auch auf die angegebene Menge Trockenwäsche, auf die sich die Dosierungsanweisung bezieht.
Durch einen Antrag bei den Stadtwerken Baiersdorf kann ein Einbau eines Gartenwasserzählers erfolgen. Informationen erhalten Sie hier.
Im Wasserschutzgebiet am Kanal betreibt das SK-Baiersdorf einen Flachbrunnen. Dieser ist zwischen 11 und 15 Meter tief. Eigene Gewinnungsanlagen befördern das Wasser nachts in einen Hochbehälter, so dass den Haushalten rund um die Uhr frisches Wasser zur Verfügung steht. Weitere Informationen erhalten Sie hier.